Bruderhahninitiative

Jetzt ist es soweit! Ab dem 1.9.2021 starten auch wir mit den Bruderhahn-Eiern.

Die Geflügelbranche befindet sich im Umbruch und wir als Bioland-Betrieb möchten Sie hiermit auf diese Änderungen hinweisen und sie Ihnen näherbringen.

Von der Bundesagrarministerin Frau Julia Klöckner wurde das Gesetz erlassen, dass ab dem 1.1.2021 keine männlichen Hühnerküken mehr getötet werden dürfen. Das betrifft nicht nur die Biobranche sondern auch die konventionelle Legehennenhaltung. Es werden in Zukunft in Bioland-Betrieben nur noch Eier vermarktet, bei denen der Bruderhahn mit aufgezogen wird.

In der Vergangenheit wurden die männlichen Küken der Legehennen, also die Bruderhähne, am Tag des Schlupfes getötet. Da aber Tiere nach dem Tierschutzgesetz nicht ohne einen vernünftigen Grund getötet werden dürfen, stellt der neue Gesetzesentwurf eine unausweichliche Richtigkeit dar, die von den Bioland- Betrieben mitgetragen wird.

Neben der Bruderhahnaufzucht ist die Geschlechtsbestimmung im Ei bislang frühestens am 8. Bruttag möglich. Aufgrund wissenschaftlicher Studien ist eine Schmerzempfindlichkeit des Embryos am 6. Bruttag nicht auszuschließen. Deshalb distanzieren sich Bioland genau wie alle anderen Ökoverbände davon.

Als Folge werden die Bruderhähne in Zukunft mit aufgezogen. Da der Fleischanteil sehr gering ist, eignet sich diese Rasse nicht als Brathähnchen oder Suppenhahn.

FAZIT FÜR DIE BlOLAND-BETRIEBE

Ausstieg aus dem Kükentöten -> Einstieg in die Bruderhahnhaltung -> Folglich steigen die Eierpreise

Die Legehennen finanzieren durch den erhöhten Eierpreis das Futter, die Auslauffläche und sonstige Nebenkosten für die Bruderhähne mit. Dadurch ergibt sich eine Preiserhöhung von 5,5 Cent pro Ei.

Ihr Bioland-Betrieb
Familie Girschick

Bruderhahn-Ei
Bruderhahn-Küken
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